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Artikel 4 Reglement über die Anwaltsprüfung - Zulassung

3Rechtspraktikum
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Artikel 4 Reglement über die Anwaltsprüfung · Zulassung

1. Für die Zulassung zum Rechtspraktikum genügt der Abschluss eines juristischen Studiums mit dem Bachelor.

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