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Artikel 23 Reglement über die Anwaltsprüfung - Aufhebung bisherigen Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Artikel 23 Reglement über die Anwaltsprüfung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement vom 16. Oktober 1985 über die Notariats- und Anwaltsprüfung wird aufgehoben.

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