9.2325
CH-UR
Artikel 14 Reglement über die Anwaltsprüfung - Mündliche Prüfung: Prüfungsablauf
Die Prüfung
Artikel 14 Reglement über die Anwaltsprüfung · Mündliche Prüfung: Prüfungsablauf
1. Der Kandidat oder die Kandidatin wird in vier Prüfungen in den Rechtsgebieten nach Artikel 13 geprüft.
2. Die mündlichen Prüfungen dauern je 30 Minuten.
3. Die Zuordnung der Rechtsgebiete zu den einzelnen Prüfungen wird dem Kandidaten oder der Kandidatin mit der Zulassung zur mündlichen Prüfung bekanntgegeben.
4. Die Prüfung ist öffentlich.