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Artikel 13 Reglement über die Anwaltsprüfung - Mündliche Prüfung: Rechtsgebiete

Die Prüfung
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Artikel 13 Reglement über die Anwaltsprüfung · Mündliche Prüfung: Rechtsgebiete

1. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf

a) das Straf- und Strafprozessrecht

b) das Staats- und Verwaltungsrecht, eingeschlossen die Rechtspflege

c) das Privatrecht

d) das Zivilprozessrecht

e) das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

f) das Anwaltsrecht

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