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Artikel 11 Reglement über die Anwaltsprüfung - Schriftliche Prüfung: Aufgaben

Die Prüfung
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Artikel 11 Reglement über die Anwaltsprüfung · Schriftliche Prüfung: Aufgaben

1. Der Kandidat oder die Kandidatin hat drei Aufgaben aus den Rechtsgebieten nach Artikel 10 zu lösen.

2. Für jede Aufgabe stehen ihm oder ihr vier Stunden zur Verfügung.

3. Die Aufgaben sind durch den Kandidaten oder die Kandidatin allein zu lösen. Das Ergebnis ist in sauberer, gut lesbarer Form abzugeben.

4. Die Anwaltsprüfungskommission bestimmt die Hilfsmittel, die dem Kandidaten oder der Kandidatin für die Lösung der Aufgaben allgemein zur Verfügung stehen.

5. Der Prüfungsexperte oder die Prüfungsexpertin bestimmt, ob der Kandidat oder die Kandidatin im Einzelfall zusätzliche Hilfsmittel verwenden darf.

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