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9.2321 AnV CH-UR

Artikel 7 Anwaltsverordnung (AnV) - Aufsichtsbehörde

Aufsicht
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Artikel 7 AnV · Aufsichtsbehörde

1. Die Aufsichtskommission des Obergerichts ist die kantonale Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne des Bundesrechts.

2. Sie übernimmt jene Aufgaben, die ihr das Bundesrecht und diese Verordnung übertragen.

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