9.2321
AnV
CH-UR
Artikel 7 Anwaltsverordnung (AnV) - Aufsichtsbehörde
Aufsicht
Artikel 7 AnV · Aufsichtsbehörde
1. Die Aufsichtskommission des Obergerichts ist die kantonale Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne des Bundesrechts.
2. Sie übernimmt jene Aufgaben, die ihr das Bundesrecht und diese Verordnung übertragen.