Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
9.2321 AnV CH-UR

Artikel 1 Anwaltsverordnung (AnV)

Gegenstand
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Artikel 1 AnV

1. Diese Verordnung regelt die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes im Kanton Uri.

2. Sie vollzieht das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte.

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