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Artikel 8 Reglement über die Notariatsprüfung - Schriftliche Prüfung: Aufgaben

Die Prüfung
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Artikel 8 Reglement über die Notariatsprüfung · Schriftliche Prüfung: Aufgaben

1. Der Kandidat oder die Kandidatin hat zwei notarielle Aufgaben aus den Rechtsgebieten nach Artikel 7 zu lösen.

2. Für jede Aufgabe stehen ihm oder ihr vier Stunden zur Verfügung.

3. Die Aufgaben sind durch den Kandidaten oder die Kandidatin allein zu lösen. Das Ergebnis ist in sauberer, gut lesbarer Form abzugeben.

4. Die Prüfungsbehörde bestimmt die Hilfsmittel, die dem Kandidaten oder der Kandidatin für die Lösung der Aufgaben allgemein zur Verfügung stehen.

5. Der Prüfungsexperte oder die Prüfungsexpertin bestimmt, ob der Kandidat oder die Kandidatin im Einzelfall zusätzliche Hilfsmittel verwenden darf.

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