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Artikel 5 Reglement über die Notariatsprüfung - Prüfungstermine

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Artikel 5 Reglement über die Notariatsprüfung · Prüfungstermine

1. Die Prüfungen finden im Frühjahr und im Herbst statt. Die Prüfungsbehörde legt den Zeitpunkt für die Abnahme der Prüfungen fest.

2. Auf Anfrage teilt die Prüfungsbehörde ab Jahresbeginn die für das betreffende Jahr festgelegten Prüfungstermine mit.

3. Die Notariats- und die Anwaltsprüfung dürfen nicht im gleichen Zeitpunkt, jedoch in der gleichen Prüfungsperiode, abgelegt werden.

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