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Artikel 3 Reglement über die Notariatsprüfung - Formelle Voraussetzungen

Zulassung zur Prüfung
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Artikel 3 Reglement über die Notariatsprüfung · Formelle Voraussetzungen

1. Das schriftliche Gesuch um Zulassung zur Notariatsprüfung ist der Prüfungsbehörde bis spätestens Ende Januar oder Ende Juli einzureichen.

2. Dem Zulassungsgesuch sind beizulegen

a) eine kurze Beschreibung des Lebenslaufs

b) der Nachweis des Schweizer Bürgerrechts

c) das Handlungsfähigkeitszeugnis

d) ein Leumundszeugnis oder ein Auszug aus dem Strafregister und

e) ein Auszug aus dem Betreibungsregister

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