9.2315
CH-UR
Artikel 17 Reglement über die Notariatsprüfung - Höhe und Erhebung
Prüfungsgebühr
Artikel 17 Reglement über die Notariatsprüfung · Höhe und Erhebung
1. Die Prüfungsgebühr beträgt 500 Franken. Die Gebühr wird vorschussweise erhoben. Die Nichtbezahlung gilt als Nichtantreten der schriftlichen Prüfung.
2. Wird die schriftliche Prüfung nicht angetreten, verfällt ein Betrag von 150 Franken als Anteil an die Unkosten. Wird die mündliche Prüfung nicht angetreten, wird die hälftige Gebühr zurückerstattet.