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Artikel 16 Reglement über die Notariatsprüfung - Notariatspatent

Antrag
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Artikel 16 Reglement über die Notariatsprüfung · Notariatspatent

1. Hat der Kandidat oder die Kandidatin die Prüfung bestanden, beantragt die Prüfungsbehörde dem Regierungsrat, das kantonale Notariatspatent zu erteilen.

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