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Artikel 19 Reglement betreffend die Ausführung der Verordnung über das Notariat

Spezielle Verurkundungsverfahren
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Artikel 19 Reglement betreffend die Ausführung der Verordnung über das Notariat

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1912 in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

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