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Artikel 3 Reglement über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflegekinderreglement) - Vertrauensperson

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Artikel 3 Pflegekinderreglement · Vertrauensperson

1. Die Vertrauensperson (Art. 1a Abs. 2 Bst. b PAVO) bei Betreuungen in einer Pflegefamilie oder in einem Heim muss nicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angehören.

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