9.2119
CH-UR
Artikel 7 Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Anordnung einer Beistandschaft
Erwachsenenschutz - Vorsorgeauftrag und Beistandschaften
Artikel 7 Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde · Anordnung einer Beistandschaft
1. Im Rahmen der Anordnung einer Beistandschaft beträgt die Grundgebühr für eine
a) Begleitbeistandschaft: 250 Franken
b) Vertretungsbeistandschaft: 300 Franken
c) Mitwirkungsbeistandschaft: 300 Franken
d) umfassende Beistandschaft: 400 Franken
2. Bei der Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung werden folgende Zuschläge zur Grundgebühr hinzugerechnet
a) bei einfacher Vermögensverwaltung: 100 Franken
b) bei umfassender Vermögensverwaltung: 200 Franken
3. Bei einer Kombination von Beistandschaften wird ein Zuschlag von 100 Franken berechnet.