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Artikel 7 Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Anordnung einer Beistandschaft

Erwachsenenschutz - Vorsorgeauftrag und Beistandschaften
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Artikel 7 Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde · Anordnung einer Beistandschaft

1. Im Rahmen der Anordnung einer Beistandschaft beträgt die Grundgebühr für eine

a) Begleitbeistandschaft: 250 Franken

b) Vertretungsbeistandschaft: 300 Franken

c) Mitwirkungsbeistandschaft: 300 Franken

d) umfassende Beistandschaft: 400 Franken

2. Bei der Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung werden folgende Zuschläge zur Grundgebühr hinzugerechnet

a) bei einfacher Vermögensverwaltung: 100 Franken

b) bei umfassender Vermögensverwaltung: 200 Franken

3. Bei einer Kombination von Beistandschaften wird ein Zuschlag von 100 Franken berechnet.

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