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Artikel 4 Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Weiterführende Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 4 Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde · Weiterführende Bestimmungen

1. Soweit diese Tarifordnung keine Regelung enthält, sind die allgemeinen Bestimmungen der Gebührenverordnung (RB 3.2512) und des Gebührenreglements (RB 3.2521) anwendbar.

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