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Artikel 19 Reglement über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 19 Reglement über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

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