Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
9.2117 CH-UR

Artikel 18 Reglement über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts - Übergangsbestimmung

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 18 Reglement über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts · Übergangsbestimmung

1. In der beim Inkrafttreten dieses Reglements laufenden Berichtsperiode richtet sich die Entschädigung der Beiständin oder des Beistands für die ganze Periode nach neuem Recht.

← Artikel 17 Reglement über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Gegenstand Artikel 19 Reglement über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →