9.2117
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
Gegenstand
Artikel 1 Reglement über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
1. Dieses Gesetz vollzieht das EG/KESR, soweit der Regierungsrat dazu zuständig ist.