Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
9.2115 CH-UR

Zuständige Behörde

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Uri
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Gesetzestext (2 Artikel)

Weitere Bestimmungen

1. Die Justizdirektion erteilt die Bewilligung für die berufsmässige Ehe- und Partnerschaftsvermittlung nach Artikel 406c OR (SR [220](https://db.clex.ch/link/Bund/220/de)).

2. Sie nimmt die Kaution nach Artikel 8 der Verordnung vom 10. November 1999 über die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland zu Ehe oder fester Partnerschaft (SR [221.218.2](https://db.clex.ch/link/Bund/221.218.2/de)) entgegen.

Schlussbestimmungen

1. Dieses Reglement bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung durch den Bund.

2. Es tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

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