9.2113
CH-UR
Artikel 7 Gesetz über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EG/KESR) - Administrative Angliederung
Organisation, Zuständigkeit und Verfahren - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Artikel 7 EG/KESR · Administrative Angliederung
1. In administrativer Hinsicht ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der zuständigen Direktion angegliedert.