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Artikel 9 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Verfahren: Meldepflichtige Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass

Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass
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Artikel 9 Geldspielreglement, GSR · Verfahren: Meldepflichtige Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass

1. Nicht bewilligungs- aber meldepflichtige Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass sind mindestens 14 Tage vor der Durchführung dem Direktionssekretariat der Sicherheitsdirektion zu melden. Es ist das amtliche Formular zu verwenden.

2. Die Meldung muss enthalten

a) Name und Sitz der Veranstalterin oder des Veranstalters

b) Angabe der Grössenordnung der vorgesehenen Lotteriesumme

c) Angaben über die Art und Weise, den Zeitpunkt und den Ort der Durchführung des Unterhaltungsanlasses

d) die Bezeichnung einer verantwortlichen Person

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