70.3917
GSRRJA
CH-UR
Artikel 8 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Begriff
Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass
Artikel 8 Geldspielreglement, GSR · Begriff
1. Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass sind Kleinlotterien, die an einem Unterhaltungsanlass veranstaltet werden, deren Gewinne ausschliesslich in Sachpreisen bestehen, bei denen die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass erfolgen und bei denen die maximale Summe aller Einsätze tief ist.