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Artikel 4 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Verfahren

Kleinlotterien
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Artikel 4 Geldspielreglement, GSR · Verfahren

1. Für ein Gesuch um Bewilligung einer Kleinlotterie ist das amtliche Formular zu verwenden.

2. Das Gesuch muss enthalten

a) Name und Sitz der Veranstalterin oder des Veranstalters und die Namen der leitenden Organe

b) Bezeichnung des Lotteriezwecks und die vorgesehene Verwendung des Reingewinns

c) ein Gewinnplan, der die Anzahl der Lose, den Lospreis, die Anzahl und die Art der Gewinne sowie die Gewinnsumme enthält

d) Angaben über die Art und Weise, den Zeitpunkt und die Dauer des Losverkaufs, über das Ziehungsverfahren und dessen Durchführung

e) die Bezeichnung einer verantwortlichen Person

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