Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
70.3917 GSRRJA CH-UR

Artikel 31 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Kleine Pokerturniere

Abgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 31 Geldspielreglement, GSR · Kleine Pokerturniere

1. Die Abgabe für das Veranstalten von kleinen Pokerturnieren beträgt für Turniere

a) bis 50 Teilnehmende, pro Turnier und Tag und Ort: 50 Franken

b) von 51 bis 100 Teilnehmenden, pro Turnier und Tag und Ort: 250 Franken

c) ab 101 Teilnehmenden, pro Turnier und Tag und Ort: 200 Franken

2. Die Abgabe wird mit dem Einreichen der Abrechnung nach Artikel 38 Geldspielgesetz (SR 935.51) fällig.

← Artikel 30 Geldspielreglement, GSR Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Gegenstand Artikel 32 Geldspielreglement, GSR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →