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Artikel 24 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Auszahlung

Verwendung der finanziellen Mittel des Lotteriefonds
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Artikel 24 Geldspielreglement, GSR · Auszahlung

1. Zugesicherte Beiträge werden gemäss der Beitragsverfügung und im Rahmen der im Lotteriefonds verfügbaren Mittel ausbezahlt.

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