Artikel 23 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Gesuch
Artikel 23 Geldspielreglement, GSR · Gesuch
1. Das Gesuch um Beiträge aus dem Lotteriefonds ist dem Regierungsrat einzureichen.
2. Es muss
a) Angaben zur Person bzw. zur Körperschaft oder Organisation enthalten, die das Gesuch stellt
b) das Projekt, die Veranstaltung oder die Organisation beschreiben, dem oder der der Betrag zufliessen soll
c) ein Konzept, einen Kostenvoranschlag, einen Finanzierungsplan sowie einen Terminplan für das Projekt oder die Veranstaltung enthalten
3. Dem Gesuch sind alle erforderlichen Unterlagen beizulegen.
4. Gesuche um Projektbeiträge sind vor dem Projektstart einzureichen. Auf nachträglich eingereichte Gesuche tritt der Regierungsrat in der Regel nicht ein.
5. Auf Einreichung eines Gesuchs kann verzichtet werden, wenn das entsprechende Vorhaben auf Antrag einer Direktion oder auf Initiative des Regierungsrats erfolgt.