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Artikel 22 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Höhe der Beiträge

Verwendung der finanziellen Mittel des Lotteriefonds
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Artikel 22 Geldspielreglement, GSR · Höhe der Beiträge

1. Die Höhe der Beiträge entspricht

a) bei gemeinnützigen und kulturellen Beiträgen dem gesellschaftlichen bzw. kulturellen Wert des Vorhabens

b) bei wohltätigen Beiträgen der Bedeutung des unterstützten Vorhabens

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