70.3917
GSRRJA
CH-UR
Artikel 22 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Höhe der Beiträge
Verwendung der finanziellen Mittel des Lotteriefonds
Artikel 22 Geldspielreglement, GSR · Höhe der Beiträge
1. Die Höhe der Beiträge entspricht
a) bei gemeinnützigen und kulturellen Beiträgen dem gesellschaftlichen bzw. kulturellen Wert des Vorhabens
b) bei wohltätigen Beiträgen der Bedeutung des unterstützten Vorhabens