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Artikel 21 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Form der Beiträge

Verwendung der finanziellen Mittel des Lotteriefonds
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Artikel 21 Geldspielreglement, GSR · Form der Beiträge

1. Beiträge werden als nicht rückzahlbare Beiträge, als Defizitdeckungsbeitrag oder als vergünstigte Darlehen oder Bürgschaften gewährt.

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