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Artikel 17 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Bewilligungsvoraussetzungen

Spiellokale
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Artikel 17 Geldspielreglement, GSR · Bewilligungsvoraussetzungen

1. Die Spiellokalbewilligung wird nur an Personen erteilt, die einen einwandfreien Leumund geniessen, Wohnsitz im Kanton Uri haben und Gewähr für eine ordnungsgemässe Betriebsführung bieten.

2. Bau-, gesundheits- und feuerpolizeiliche Bewilligungen bleiben vorbehalten.

3. Mit der Bewilligung können Bedingungen und Auflagen verknüpft werden.

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