70.3917
GSRRJA
CH-UR
Artikel 17 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Bewilligungsvoraussetzungen
Spiellokale
Artikel 17 Geldspielreglement, GSR · Bewilligungsvoraussetzungen
1. Die Spiellokalbewilligung wird nur an Personen erteilt, die einen einwandfreien Leumund geniessen, Wohnsitz im Kanton Uri haben und Gewähr für eine ordnungsgemässe Betriebsführung bieten.
2. Bau-, gesundheits- und feuerpolizeiliche Bewilligungen bleiben vorbehalten.
3. Mit der Bewilligung können Bedingungen und Auflagen verknüpft werden.