70.3917
GSRRJA
CH-UR
Artikel 16 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Verfahren
Spiellokale
Artikel 16 Geldspielreglement, GSR · Verfahren
1. Das Gesuch um Bewilligung eines Spiellokals hat Angaben zu enthalten über
a) die Person der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers, bei juristischen Personen mit Handelsregisterauszug
b) die für den Betrieb verantwortliche Person
c) die Inhaberin oder den Inhaber der Veranstalterbewilligung
d) die Lage des Lokals
e) die Anzahl und Art der Spielgeräte
2. Zur Prüfung der persönlichen Voraussetzungen der verantwortlichen Person sind dem Gesuch eine Wohnsitzbestätigung und ein Strafregisterauszug beizulegen.
3. Das Direktionssekretariat der Sicherheitsdirektion leitet die Gesuchsunterlagen zur Stellungnahme an den Gemeinderat der Einwohnergemeinde weiter.