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Artikel 13 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Bewilligungsvoraussetzungen: Minimale Gewinnmöglichkeit

Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass
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Artikel 13 Geldspielreglement, GSR · Bewilligungsvoraussetzungen: Minimale Gewinnmöglichkeit

1. Der Wert der Gewinne beträgt mindestens 40 Prozent der Summe aller Einsätze. Mindestens jedes zehnte Los weist einen Gewinn auf.

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