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Artikel 10 Reglement über Geldspiele (Geldspielreglement, GSR) - Verfahren: Bewilligungspflichtige Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass

Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass
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Artikel 10 Geldspielreglement, GSR · Verfahren: Bewilligungspflichtige Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass

1. Die Veranstalterin oder der Veranstalter von bewilligungspflichtigen Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass hat für das Gesuch das amtliche Formular zu verwenden.

2. Das Gesuch muss enthalten

a) Name und Sitz der Veranstalterin oder des Veranstalters

b) Angabe der Grössenordnung der vorgesehenen Lotteriesumme

c) Angaben über die Art und Weise, den Zeitpunkt und den Ort der Durchführung des Unterhaltungsanlasses

d) die Bezeichnung einer verantwortlichen Person

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