70.3915
GSVOJAOGD
CH-UR
Artikel 10 Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, GSV) - Bericht
Reingewinne von Grossspielen
Artikel 10 Geldspielverordnung, GSV · Bericht
1. Der Regierungsrat veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Verwendung der Fondsmittel.
2. Dieser Bericht nennt die unterstützten Projekte und die Namen der aus den Fonds begünstigten Personen oder Organisationen. Beiträge, die 1'000 Franken nicht übersteigen, müssen nicht erwähnt werden.