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Artikel 10 Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, GSV) - Bericht

Reingewinne von Grossspielen
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Artikel 10 Geldspielverordnung, GSV · Bericht

1. Der Regierungsrat veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Verwendung der Fondsmittel.

2. Dieser Bericht nennt die unterstützten Projekte und die Namen der aus den Fonds begünstigten Personen oder Organisationen. Beiträge, die 1'000 Franken nicht übersteigen, müssen nicht erwähnt werden.

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