70.3911
GSK
CH-UR
Artikel 38 Konkordat Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Transparenz
Die Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)
Artikel 38 GSK · Transparenz
1. Die SFS legt offen, welche Empfängerinnen und Empfänger für welche Bereiche wie hohe Beiträge erhalten haben.
2. Sie veröffentlicht die Informationen gemäss Abs. 1 sowie ihre Rechnung jährlich auf ihrer Website.