70.3911
GSK
CH-UR
Artikel 36 Konkordat Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Berichterstattung
Die Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)
Artikel 36 GSK · Berichterstattung
1. Die SFS unterbreitet der FDKG jährlich einen Jahresbericht zur Kenntnisnahme, zusammen mit der von der Revisionsstelle geprüften Jahresrechnung.
2. Sie erstattet der FDKG alle vier Jahre einen Rechenschaftsbericht.