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70.3911 GSK CH-UR

Artikel 20 Konkordat Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Rechtsform, Sitz und Organe

Die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA) - Aufgaben und Organisation - Allgemeines
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Artikel 20 GSK · Rechtsform, Sitz und Organe

1. Die GESPA ist eine interkantonale öffentlichrechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.

2. Sie verfügt über die folgenden Organe

a) den Aufsichtsrat

b) die Geschäftsstelle

c) die Revisionsstelle

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