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70.3911 GSK CH-UR

Artikel 2 Konkordat Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Aufgaben der Trägerschaft

Die interkantonale Trägerschaft Geldspiele - Aufgaben und Organisation - Allgemeines
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Artikel 2 GSK · Aufgaben der Trägerschaft

1. Die Trägerschaft

a) bestimmt im Rahmen des übergeordneten Rechts die Politik der Kantone im Bereich der Grossspiele und setzt politische Rahmenbedingungen für den Grossspielsektor

b) nimmt die Verantwortung der Kantone als Träger der GESPA wahr; sie übt insbesondere die administrative Aufsicht über die GESPA aus

c) stellt das Geldspielgericht

d) gewährleistet die transparente Verwendung von Reingewinnen aus Grosslotterien und grossen Sportwetten zugunsten des nationalen Sports; sie übt insbesondere die administrative Aufsicht über die SFS aus

e) ist Depositärin des Konkordats

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