70.3911
GSK
CH-UR
Artikel 13 Konkordat Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Unabhängigkeit
Die interkantonale Trägerschaft Geldspiele - Aufgaben und Organisation - Das Geldspielgericht
Artikel 13 GSK · Unabhängigkeit
1. Das Geldspielgericht ist in seiner Recht sprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.