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Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden - Gebühren

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Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden · Gebühren

1. Soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt, richten sich die Gebühren nach der Gebührenverordnung (RB 3.2512) und dem Gebührenreglement (RB 3.2521).

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