Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
70.2431 CH-UR

Artikel 7 Verordnung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen (Campingverordnung)

Grundlagen der Bewilligung
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Artikel 7 Campingverordnung

1. Für jeden Zeltplatz muss ein mehrsprachiges Benützer-Reglement aufgestellt und gut sichtbar angeschlagen werden, wobei die Bestimmungen des schweizerischen Camping-Verbandes in angemessener Weise zu berücksichtigen sind.

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