Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
70.2431 CH-UR

Artikel 10 Verordnung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen (Campingverordnung)

Gästekontrolle, Kurtaxe, Warenverkauf
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Artikel 10 Campingverordnung

1. Bestehen auf dem Zeltplatz irgend welche Einrichtungen zum Verkauf von Waren, Nahrungs- und Genussmittel sowie Getränken aller Art, so unterliegen diese den bestehenden, hiefür in Betracht fallenden kantonalen und eidgenössischen gesetzlichen Bestimmungen.

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