Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
70.2415 TourRRegT CH-UR

Artikel 9 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Interessenvertretung

Regionale Tourismusorganisationen - Aufgaben
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Artikel 9 Tourismusreglement, TourR · Interessenvertretung

1. Der Aufgabenbereich Interessenvertretung umfasst

a) die Förderung des Tourismusbewusstseins der Bevölkerung in der Region mit Informationen über den Tourismus (z.B. im Schulunterricht)

b) die Mitarbeit auf Kantons- und Gemeindeebene bei Themen / Geschäften, die den Tourismus direkt oder indirekt betreffen

c) den Betrieb einer Anlaufstelle für alle touristischen Anliegen / Angelegenheiten und Geschäfte in ihrer Region und

d) die Teilnahme / Pflege von regionalen Netzwerken, Lobbying

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