70.2415
TourRRegT
CH-UR
Artikel 9 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Interessenvertretung
Regionale Tourismusorganisationen - Aufgaben
Artikel 9 Tourismusreglement, TourR · Interessenvertretung
1. Der Aufgabenbereich Interessenvertretung umfasst
a) die Förderung des Tourismusbewusstseins der Bevölkerung in der Region mit Informationen über den Tourismus (z.B. im Schulunterricht)
b) die Mitarbeit auf Kantons- und Gemeindeebene bei Themen / Geschäften, die den Tourismus direkt oder indirekt betreffen
c) den Betrieb einer Anlaufstelle für alle touristischen Anliegen / Angelegenheiten und Geschäfte in ihrer Region und
d) die Teilnahme / Pflege von regionalen Netzwerken, Lobbying