70.2415
TourRRegT
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Entzug der Anerkennung
Regionale Tourismusorganisationen - Anerkennung
Artikel 7 Tourismusreglement, TourR · Entzug der Anerkennung
1. Erfüllt eine Tourismusorganisation die Voraussetzungen der Anerkennung nicht mehr, setzt die Volkswirtschaftsdirektion eine Frist von höchstens vier Monaten, die Voraussetzungen wiederherzustellen, bevor sie die Anerkennung entzieht.
2. Nimmt eine Tourismusorganisation ihre Aufgaben nicht oder ungenügend wahr oder kann sie den Leistungs- und Wirksamkeitsnachweis nicht erbringen, spricht die Volkswirtschaftsdirektion eine Verwarnung aus. Sie entzieht die Anerkennung, wenn der Mangel im Folgejahr immer noch besteht.