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70.2415 TourRRegT CH-UR

Artikel 6 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Entscheid bei mehreren Bewerbern

Regionale Tourismusorganisationen - Anerkennung
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Artikel 6 Tourismusreglement, TourR · Entscheid bei mehreren Bewerbern

1. Erfüllen in einer Region mehrere Bewerber die Voraussetzungen für die Anerkennung als regionale Tourismusorganisation, entscheidet die Volkswirtschaftsdirektion anhand von Umfang und Qualität, mit denen die Voraussetzungen erfüllt werden, wer die Anerkennung erhält.

2. Sie kann die betroffenen Gemeinden und die touristischen Leistungsträger anhören.

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