70.2415
TourRRegT
CH-UR
Artikel 6 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Entscheid bei mehreren Bewerbern
Regionale Tourismusorganisationen - Anerkennung
Artikel 6 Tourismusreglement, TourR · Entscheid bei mehreren Bewerbern
1. Erfüllen in einer Region mehrere Bewerber die Voraussetzungen für die Anerkennung als regionale Tourismusorganisation, entscheidet die Volkswirtschaftsdirektion anhand von Umfang und Qualität, mit denen die Voraussetzungen erfüllt werden, wer die Anerkennung erhält.
2. Sie kann die betroffenen Gemeinden und die touristischen Leistungsträger anhören.