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70.2415 TourRRegT CH-UR

Artikel 17 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Berechnung der Beiträge

Gemeindebeiträge
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Artikel 17 Tourismusreglement, TourR · Berechnung der Beiträge

1. Die Volkswirtschaftsdirektion berechnet die einzelnen Gemeindebeiträge jährlich neu und teilt diese für das Folgejahr jeweils bis Ende Juli den Gemeinden und den Tourismusorganisationen mit.

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