70.2415
TourRRegT
CH-UR
Artikel 17 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Berechnung der Beiträge
Gemeindebeiträge
Artikel 17 Tourismusreglement, TourR · Berechnung der Beiträge
1. Die Volkswirtschaftsdirektion berechnet die einzelnen Gemeindebeiträge jährlich neu und teilt diese für das Folgejahr jeweils bis Ende Juli den Gemeinden und den Tourismusorganisationen mit.