Artikel 16 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Beitrag für den Anteil am Urner Tourismus
Artikel 16 Tourismusreglement, TourR · Beitrag für den Anteil am Urner Tourismus
1. Der Anteil der Gemeindebeiträge, der den Anteil am Urner Tourismus widerspiegelt, beträgt insgesamt 275'000 Franken.
2. Die Volkswirtschaftsdirektion wählt eine dreiköpfige Kommission von Tourismusfachleuten, die allen Gemeinden entsprechend ihrem Anteil am gesamten Urner Tourismus einen Wert zwischen 1 und 20 zuweist, wobei einzelne Werte folgende Bedeutung haben
a) 20 = sehr grosser Anteil am gesamten Urner Tourismus
b) 15 = grosser Anteil am gesamten Urner Tourismus
c) 10 = mittlerer Anteil am gesamten Urner Tourismus
d) 5 = kleiner Anteil am gesamten Urner Tourismus
e) 1 = sehr kleiner Anteil am gesamten Urner Tourismus
3. Die Kommission setzt sich zusammen aus zwei verwaltungsexternen Tourismusfachleuten und einer Vertretung der Volkswirtschaftsdirektion, die den Vorsitz führt.
4. Als Indikatoren für den Anteil am Tourismus dienen der Umfang des Angebots (Hotels, andere Unterkünfte, Bergbahnen, Ausflugsattraktionen, Veranstaltungen usw.) und der Umfang der Nachfrage (Logiernächte, Eintritte, Fahrten usw.).
5. Bei wesentlichen Veränderungen auf der Angebots- und/oder Nachfrageseite erfolgt eine Neuzuteilung.