70.2415
TourRRegT
CH-UR
Artikel 13 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Aufgabenerfüllung
Regionale Tourismusorganisationen - Aufgaben
Artikel 13 Tourismusreglement, TourR · Aufgabenerfüllung
1. Innerhalb der gesetzlichen Aufgabenbereiche kann eine Tourismusorganisation bei der Aufgabenerfüllung eigene Prioritäten gemäss ihrer operativen und strategischen Ziele setzen und frei über die Verwendung der öffentlichen Gelder entscheiden.
2. Vorbehalten bleibt der Leistungs- und Wirksamkeitsnachweis ihrer Tätigkeit.