Artikel 12 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Marketing und Kommunikation
Artikel 12 Tourismusreglement, TourR · Marketing und Kommunikation
1. Der Aufgabenbereich Marketing und Kommunikation umfasst
a) das Erarbeiten / Umsetzen einer Corporate Identity / eines Corporate Design (z.B. Logo, Claim), Aufbau und Führen der Marke
b) das Erarbeiten / Umsetzen von mittelfristigen und jährlichen Marketing- und Kommunikationsplänen
c) die Distribution / den Verkauf von touristischen Angeboten und Packages
d) Verkaufsförderungsmassnahmen (z.B. Teilnahme an Messen)
e) die Produktion von Informationsmaterial und Prospekten über die Region
f) die Aktualisierung, Bewirtschaftung von Bildarchiven / -bearbeitung
g) die Medienbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit (PR)
h) den Aufbau und die Pflege von Kooperationen inner- und ausserhalb der Branche
i) ein Direct-Marketing-System (Customer Relationship Management vor allem für Stammgäste, Newsletter, Mailings) und
j) den Betrieb von Marktmonitoring / Marktforschung