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70.2415 TourRRegT CH-UR

Artikel 12 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Marketing und Kommunikation

Regionale Tourismusorganisationen - Aufgaben
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Artikel 12 Tourismusreglement, TourR · Marketing und Kommunikation

1. Der Aufgabenbereich Marketing und Kommunikation umfasst

a) das Erarbeiten / Umsetzen einer Corporate Identity / eines Corporate Design (z.B. Logo, Claim), Aufbau und Führen der Marke

b) das Erarbeiten / Umsetzen von mittelfristigen und jährlichen Marketing- und Kommunikationsplänen

c) die Distribution / den Verkauf von touristischen Angeboten und Packages

d) Verkaufsförderungsmassnahmen (z.B. Teilnahme an Messen)

e) die Produktion von Informationsmaterial und Prospekten über die Region

f) die Aktualisierung, Bewirtschaftung von Bildarchiven / -bearbeitung

g) die Medienbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit (PR)

h) den Aufbau und die Pflege von Kooperationen inner- und ausserhalb der Branche

i) ein Direct-Marketing-System (Customer Relationship Management vor allem für Stammgäste, Newsletter, Mailings) und

j) den Betrieb von Marktmonitoring / Marktforschung

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