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70.2415 TourRRegT CH-UR

Artikel 11 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Information

Regionale Tourismusorganisationen - Aufgaben
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Artikel 11 Tourismusreglement, TourR · Information

1. Der Aufgabenbereich Information umfasst

a) den Betrieb von Informationsstellen und eines Callcenters für die Region sowie das Beantworten der touristischen Anfragen (Auskünfte per Telefon, Fax, E-Mail, Prospektversand)

b) den Betrieb eines elektronischen Informations- und Reservationssystems (in Zusammenarbeit mit Destinationen oder anderen Partnern) inklusive der Erfassung und Bewirtschaftung aller relevanter Daten über das Leistungs- und Veranstaltungsangebot in der Region (z.B. Veranstaltungskalender)

c) die Präsenz auf Homepage und in Social Media und

d) das Content Management in elektronischen Informationsplattformen (externe)

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